Damit alles seine Ordnung hat –
die Reisebedingungen
1. Abschluß des Reisevertrages / Unsere Leistungen
a) Mit Ihrer Anmeldung, die schriftlich, telefonisch oder mündlich erfolgen kann, bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages an. Mit unserer schriftlichen Reisebestätigung, die keiner besonderen Form bedarf, wird die Buchung für uns verbindlich.
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Unsere vertraglichen Leistungen richten sich grundsätzlich nach der Leistungsbe- schreibung im Katalog sowie der Reisebestätigung, nicht nach z.B. Hotel- oder Ortsprospekten.
d) Sitzplatzwünsche können nur unverbind- lich entgegengenommen werden.
2. Zahlung des Reisepreises
a) Nach Abschluß des Reisevertrages und nach
Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des BGB § 651 k sind 20% des Reise- preises, maximal 260 EUR pro Person, zu zahlen.
b) Der Restbetrag ist 14 Tage vor Reisebeginn fällig.
c) Ohne Zahlung des vollständigen Reisepreises besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen
d) Leistet der Kunde Anzahlung/Restzahlung nicht gemäß 2a/2b, so sind wir berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung vom Rei- severtrag zurückzutreten.
3. Preisänderungen
a) Wir können, sofern zwischen Vertragsabschluß und Reiseantritt mindestens 4 Mo- nate liegen, Preiserhöhungen in dem Umfange verlangen, wie sich nach Vertrags- abschluß nachweisbar und unvorher- gesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten (insbesondere Treibstoffkosten), die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende
Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.
b) Eine Preiserhöhung kann bis zum 21. Tag vor Abreisetermin verlangt werden. Eine Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären.
c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluß um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
d) Die Rechte nach Ziff. 3c hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reise- veranstalters diesem gegenüber geltend
zu machen.
4. Leistungsänderungen
a) Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach dem Ver- tragsabschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
b) Eine zulässige Änderung einer wesent- lichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären.
c) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
d) Im Fall der erheblichen Änderungen einer wesentlichen Reiseleistung kann der Rei- sende kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen.
5. Rücktritt des Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von
der Reisebuchung zurücktreten. Dem Kunden wird hierzu empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück bzw. die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis und verlangt, sofern der Rücktritt nicht vom Veranstalter zu vertreten ist oder ein
Fall höherer Gewalt vorliegt, nachfolgende Entschädigungen:
Rücktritt des Kunden von einer Busreise bis 5 Tage Dauer
Bei Rücktritt von einer angemeldeten Busrei- se beträgt die Stornogebühr bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises, mindestens aber € 25,-
Bei kurzfristigem Rücktritt :
29 – 22 Tage vor Reisebeginn
30% des Reisepreises
21 – 15 Tage vor Reisebeginn
40% des Reisepreises
14 – 7 Tage vor Reisebeginn
50% des Reisepreises
6 – 2 Tage vor Reisebeginn
70% des Reisepreises
Bei Abmeldung 1 Tag vor Reisebeginn oder Nichtantritt berechnen wir 90% des Reisepreises.
Für Musicalprogramme bzw. Reisen, die das Eintrittsgeld für Sonderveranstaltun- gen (Konzerte, Festspiele, Opern, Revuen, Sportveranstaltungen etc.) beinhalten, gilt die übliche Stornogebühr. Berechnungsbasis
ist der Reisepreis abzüglich des Kartenpreises. Zuzüglich ist aber in jedem Falle der volle Eintrittskartenpreis zu zahlen.
Rücktrittsbedingungen für Busreisen ab 6 Tage Dauer sowie für Flug- und Schiffsreisen.
Die Stornokosten betragen bis 45 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Reisetermin 20% des Einzelreisepreises, mindestens jedoch € 25,-
Bei kurzfristigem Rücktritt :
44 – 30 Tage vor Reisebeginn
30% des Reisepreises
29 – 22 Tage vor Reisebeginn
50% des Reisepreises
21 – 15 Tage vor Reisebeginn
60% des Reisepreises
14 – 7 Tage vor Reisebeginn
75% des Reisepreises ab 6 Tage vor Reisebeginn
80% des Reisepreises
1 Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichtantritt der Reise: 90%
Die Stornogebühr wird jeweils pro Person berechnet. Stichtag ist das Eingangsdatum der Stornomeldung beim Reiseveranstalter.
Empfehlung :
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Dem Kunden bleibt in jedem Fall unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die gemäß Ziff. 5 jeweils berechneten Stornokosten.
6) Umbuchung
Eine Änderung der Reiseanmeldung können
wir bis 30 Tage vor Reiseantritt (bzw. bis 45 Tage bei Busreisen ab 6 Tage Dauer sowie bei Flug- und Schiffsreisen) gegen ein Entgelt von € 15,- vornehmen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre der Reisenden liegt (z. B. Krankheit etc.), so wird der Reise- veranstalter bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen anfragen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Ein Anspruch des Kunden auf anteilige Erstattung des Reisepreises ist nicht gegeben.
8. Störung durch den Reisenden
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag
fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so daß seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben.
9. Mindestteilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl unserer mehrtätigen Katalogreisen beträgt 23 Personen. Bei Nichterreichen dieser Teilnehmerzahl sind wir zur Reiseabsage befugt. Evtl. Fahrtabsagen sind bis höchstens 14 Tage vor geplantem Reiseantritt möglich und in jedem Fall unverzüglich nach Feststellung der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl dem Kunden zu erklären.
10. Gewährleistung und Abhilfe, Mitwirkungspflicht
a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese Abhilfe nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.
b) Für die Abhilfe des Mangels hat der Reisende dem Veranstalter eine angemessene Frist zu setzen.
c) Einer Fristsetzung bedarf es nicht, falls der Veranstalter die Abhilfe verweigert oder diese unmöglich ist oder ein besonderes Interesse des Reisenden die sofortige Kündigung des Reisevertrages rechtfertigt.
d) Der Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen daran mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden.
e) Der Reisende kann nach Reiseende eine Herabsetzung des Reisepreises (= Minderung) verlangen, wenn er den oder die Reisemängel bei dem Reiseleiter oder, falls ein Reiseleiter nicht erreichbar ist, bei dem Reiseveranstalter direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter unzumutbar machen. Unterläßt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
f ) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder einer evtl. Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht vertreten kann.
11. Haftungsbeschränkung
a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
aa) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder ab) wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beru- hende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
c) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung bezeichnet sind. Das gilt insbesondere für Zusatzprogramme im Verlaufe der Reise. Unberührt bleiben unsere Vermittlerpflichten.
d) Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus un- erlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis maximal der Höhe des dreifachen Reisepreises. Dem Kunden wird in diesem Zu- sammenhang im eigenen Interesse der Abschluß einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen.
12. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten, hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
b) Ansprüche des Reisenden nach §§ 651 c bis 651 f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters/gesetzlichen Vertreters/Erfüllungsgehilfen beruhen.
c) Alle übrigen Ansprüche nach §§ 651 c bis f verjähren in einem Jahr.
d) Die Verjährung nach 12 a – c beginnt mit dem Tag des vereinbarten Reiseendes.
e) Macht der Reisende nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monats geltend, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13. Gesundheitsprophylaxe
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.
14. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
15. Veranstalterhinweis
Veranstalter im Sinne des Reisevertragsgesetzes
ist – wenn nicht anders angegeben – die Firma Kraftverkehr Münsterland C. Weilke GmbH & Co. KG , Hansaring 26, 48268 Greven,
Tel. 02571/5010, E-Mail: touristik@weilke.de
WICHTIG! Das müssen Sie wissen
Allgemeine Informationen und Hinweise
(bitte sorgfältig lesen)
![]() Kostenfrei Parken - Kein Problem!
Seit Beginn der Saison 2003 steht Ihnen in Greven unser neuer, moderner Betriebshof zur Verfügung. Hier finden Sie zahlreiche kostenfreie Parkplätze, und Sie können gleich anschließend direkt in Ihren Reisebus steigen: bequem und Zeit sparend. Sehr empfehlenswert für Gäste aus dem Umland sowie insbesondere für unsere Fahrrad-Bus-Kunden. Herzlich willkommen am neuen WEILKE-Betriebshof! |
Allgemeine Leistungsbeschreibung und allgemeine Hinweise:
Umstellungsvorbehalt:
Fahrtverläufe / Reiseabläufe / Reiseleiter
Die geplanten / vorgesehenen Abläufe unserer Reisen finden Sie in diesem Reisekatalog jeweils beschrieben. Bitte beachten Sie, dass Umstellungen des Ablaufes und der jeweiligen Besichtigungspunkte möglich sind. Änderungen vor Vertragsschluss (Reisebuchung) sind uns jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie hierüber vor Buchung informiert. Flugreisen: Leider lassen sich im Einzelfall auch kurzfristige Flugzeitenänderungen nicht immer vermeiden.
Reisen mit Komfort:
Für alle mehrtägigen Reisen kommen ausschließlich moderne Reisebusse mit bequemem Sitzkomfort, Küche, Toilette und Klimaanlage zum Einsatz. Zu Hauptreisezeiten werden auch gleichwertige Fahrzeuge beauftragter Reiseunternehmen eingesetzt. Transferfahrten erfolgen z.T. mit Fahrzeugen einfacher Ausstattung. Unsere Bordküchen halten ein umfangreiches Sortiment an Getränken zu zivilen Preisen für Sie bereit.
Eintrittskosten:
Sofern in der jeweiligen Reisebeschreibung nicht anders angegeben, sind evtl. Eintrittskosten bei unseren Reisen nicht inklusive.
